Kosten und Gebühren

Üblicherweise berechnen sich die Gebühren in unserer Kanzlei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

In zivilrechtlichen Streitigkeiten bemessen sich die Anwaltsgebühren nach dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert. Dieser Wert stellt das wirtschaftliche Interesse des Mandanten dar.

Wenn Sie zum Beispiel einen Verkehrsunfall haben, so setzt sich der Streit- bzw. Gegenstandswert aus dem Sachschaden am Auto, dem Nutzungsausfall, einer merkantilen Wertminderung und noch weiteren Faktoren zusammen. Schnell kann also der Streit- oder Gegenstandswert um ein Vielfaches höher liegen, als der eigentliche Sachschaden am Fahrzeug.

Der Anwalt berechnet aber in dem vorgenannten Beispiel aus der Gesamtsumme der Schadenspositionen seine anwaltliche Vergütung. Die einzelnen Vergütungssätze sind hierbei im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich normiert.

Teilweise sehen wir uns aufgrund sehr umfangreicher Verfahren veranlasst, mehr als die gesetzliche Vergütung mit Ihnen zu vereinbaren. In diesem Falle werden wir Sie gesondert ansprechen und mit Ihnen vorab das Honorar vereinbaren. In der Regel wird es sich hierbei um ein Honorar auf Stundenbasis handeln.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unserer Honorar aus eigenen Mitteln zu erbringen, so steht Ihnen unter Umständen die Beratungs– und Prozesskostenhilfe zur Seite.