Die derzeitige Situation führt in vielen Betrieben dazu, dass das innerbetriebliche Leben vollständig zum Erliegen kommt. Alle Kolleginnen und Kollegen sind im Home Office. Wie kann der Betriebsrat hier überhaupt noch tätig werden? Darf er das überhaupt noch?
Grundsätzlich ist der Betriebsrat nicht in seinen Rechten beschränkt. Das bedeutet insbesondere, dass er noch zu seinen Sitzungen zusammen kommen darf. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung fordert, dass alle Betriebsratsmitglieder bei der Entscheidungsfindung im Raum anwesend sein müssen. Eine „online“ Teilnahme an der Sitzung ist somit nicht möglich.
Der Betriebsrat entscheidet aber weiterhin selbständig, wann und wo er für seine Sitzungen zusammenkommt. Ebenso entscheidet er, ob er noch auf Schulung geht oder nicht. Diese Entscheidung trifft allein der Betriebsrat. Gleiches gilt für Gesamt- und Konzernbetriebsrat sowie die jeweiligen Schwerbehinderten- und Jugend- und Auszubildendenvertretungen.