Im Rahmen der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Lage stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage, was passiert, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen will.
Hierbei ist auf Folgendes hinzuweisen:
- Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht ein Arbeitsvertrag, den beide Parteien grundsätzlich zu erfüllen haben. Das bedeutet, dass keine der beiden Vertragsparteien den Vertrag einseitig ändern kann. Will der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen, dann muss er das grundsätzlich mit dem Arbeitnehmer oder aber mit einem im Betrieb bestehenden Betriebsrat vereinbaren. Kommt die Vereinbarung mit dem einzelnen Mitarbeiter oder dem Betriesbrat nicht zu Stande, so kann der Arbeitgeber eine entsprechende Änderungskündigung aussprechen.
- Kommt eine entsprechende Vereinbarung bezüglich der Kurzarbeit zu Stande, dann ist die Frage, in welcher Höhe da Kurzarbeitergeld von Seiten des Arbeitgebers geschuldet wird.
Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden:a) der Arbeitgeber ordnet Kurzarbeit zu 100% an. Das bedeutet, dass gar nicht mehr gearbeitet wird.
b) der Arbeitgeber ordnet Kurzarbeit von 10,01% bis 99,99% an. Das bedeutet, dass nur noch teilweise gearbeitet wird.
Je nachdem, ob noch gearbeitet wird oder nicht, ergibt sich eine unterschiedliche Höhe des Kurzarbeitergeldes.
Ebenso ist zu beachten, dass Personen mit Unterhaltsverpflichtungen 67% des pauschalierten Nettoentgelts erhalten und Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen 60%.
Es ergibt sich sodann folgende Berechnung:Berechnung Kurzarbeitergeld 100% Kurzarbeit 50% Kurzarbeit Bruttoentgelt regulär 3000,00 € 3.000,00 € gekürztes Bruttoentgelt 0,00 € 1.500,00 € pauschaliertes Netto regulär ca. 1.971,00 € 1.971,00 € pauschaliertes Netto Kurzarbeit ca. 0,00 € 1.134,00 € Differenz 1971,00 € 837,00 € Leistungssatz 60% (ohne Kinder) 1.182,60 € 502,20 € pauschaliertes Netto regulär ca. 0,00 € 1.134,00 € Einkommen während der Kurzarbeit ca. 1.182,60 € 1.636,20 € Leistungssatz 67% (mit Kindern) 1.320,57 € 560,79 € pauschaliertes Netto regulär ca. 0,00 € 1.134,00 € Einkommen während der Kurzarbeit ca. 1.320,57 € 1.694,79 € - Zu guter letzt ist zu beachten, dass das Kurzarbeitergeld eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit ist, die grundsätzlich steuerfrei ist.
Da es sich aber um eine Lohnersatzleistung handelt, muss eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden, wenn Sie Lohnersatzleistungen von mehr als 410,00 € / Jahr erhalten haben.Diese Lohnersatzleistungen führen dann dazu, dass sich der Steuersatz des zu versteuernden Einkommens erhöht.
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