Schriftformerfordernis bei Arbeitsverträgen soll entfallen

Die Bundesregierung hat am 19.06.2024 einen Vorschlag zur Änderung des Nachweisgesetzes beschlossen. Arbeitsverträge sollen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vollständig papierlos abgeschlossen werden können.

Die Schriftform wird durch die Textform ersetzt. Nur in bestimmten Branchen soll die schriftliche Nachweispflicht bestehen bleiben. Es handelt sich dabei von Schwarzarbeit schwerpunktmäßig betroffene Branchen.

Die Niederschrift des Arbeitsvertrages soll zukünftig in Textform

„abgefasst und elektronisch übermittelt werden, sofern das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der Übermittlung auffordert, einen Empfangsnachweis zu erteilen“.

Ebenso muss der Arbeitgeber auf ein Verlangen des Arbeitnehmers hin unverzüglich einen Arbeitsvertrag erstellen.

(vgl.: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/FormH/FH_BEG_IV_Aend.pdf?__blob=publicationFile&v=3)

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