Kettenbefristungen über mehrere Jahre hinweg können unzulässig sein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 19.03.2020 (Az. C‑103/18 und C‑429/18) entschieden, dass Kettenbefristungen über mehrere Jahre hinweg unzulässig sein können. Die Folge solcher unzulässiger Kettenbefristungen ist, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Im vorliegenden Fall hatten Mitarbeiter eines medizinischen Versorgungseinrichtung in Spanien über mehrere Jahre hinweg immer wieder vorgelegten Befristungsverlängerungen von Arbeitsverträgen […]
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