Beratungshilfe

Sollten Sie nicht über genug Einkommen verfügen, so haben Sie die Möglichkeit, im vorgerichtlichen Verfahren Beratungshilfe zu beantragen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erhalten Sie einen Beratungshilfeschein. Sie müssen dann bei uns € 17,85 brutto bezahlen. Die weiteren auf unserer Seite anfallenden Kosten werden dann durch die Staatskasse übernommen.

Bitte beantragen Sie bei dem Amtsgericht Ihres Wohnwortes vor einem Termin in unserer Kanzlei die Beratungshilfe. Hierzu verwenden Sie bitte den amtlichen Vordruck. Diesen finden Sie hier.