Fragen der Datenschutzgrundverordnung müssen durch den Europäischen Gerichtshof geklärt werden
Das Bundesverfasungsgericht hat mit Beschluss vom 14.01.2021 – 1 BvR 2853/19 – entschieden, dass sämtliche Fagen, die in Bezug auf die Auslegung der Fragen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehen, durch den Europäischen Gerichtshof geklärt werden müssen. Im fraglichen Verfahren hatte der Kläger eine Werbemail erhalten. Er mahnte daraufhin die Versenderin ab und machte einen Schmerzensgeldanspruch in …